Mäuse im Betrieb
Mäuse können in gewerblichen Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Verpackungen und Arbeitsbereiche verunreinigen. Besonders in hygienisch sensiblen Betrieben ist deshalb ein systematisches Vorgehen wichtig: vorbeugen, kontrollieren, Aktivität früh erkennen und bei einem festgestellten Befall gezielt handeln.
Inhalt
Systematisch gegen Mäuse vorgehen
- Prävention
- Inspektion
- Monitoring
- Befall feststellen
- gezielt bekämpfen
- dokumentieren
- nachkontrollieren
Wo sind Mäuse besonders problematisch?
In Bereichen, in denen Lebensmittel, Futtermittel oder Verpackungen gelagert und verarbeitet werden, können Mäuse ein besonderes Hygiene- und Kontaminationsproblem darstellen.
- Gastronomie
- Bäckerei
- Lebensmittelproduktion
- Lager und Logistik
- Futtermittelbetriebe
- Gewerbliche Küchen
- Vorrats- und Lagerräume
1. Prävention
Im Mittelpunkt steht, den Zugang zu Nahrung, Wasser, Versteckmöglichkeiten und zum Gebäude selbst zu reduzieren.
- Lebensmittel und Futtermittel geschlossen lagern
- verschüttetes Material und Essensreste entfernen
- Abfälle in geschlossenen Behältern lagern
- Lagerbereiche übersichtlich halten
- mögliche Eintrittsstellen regelmäßig kontrollieren
- beschädigte Türen, Öffnungen und Durchführungen prüfen
- wenig kontrollierte Bereiche regelmäßig inspizieren
2. Inspektion
Bei der Inspektion wird gezielt nach Hinweisen gesucht:
- Mäusekot
- Nagespuren
- beschädigte Verpackungen
- Fraßspuren
- Nestmaterial
- direkte Sichtungen
- wiederkehrende Geräusche
- mögliche Eintrittsstellen
Typische Bereiche:
- Wareneingang
- Lagerbereiche
- Küchen
- Abfallbereiche
- technische Räume
- wenig genutzte Bereiche
- Bereiche entlang von Wänden und Gebäudestrukturen
3. Mäuseaktivität früh erkennen
Monitoring dient dazu, Hinweise auf Mäuseaktivität möglichst früh zu erkennen und Veränderungen über die Zeit nachvollziehen zu können.
- regelmäßige Sichtkontrollen
- Kontrolle bekannter Problemstellen
- geeignete Fallen- oder Monitoringsysteme
- Dokumentation neuer Hinweise
- Vergleich mit früheren Kontrollen
4. Befall feststellen
- frischer Kot
- neue Nagespuren
- beschädigte Lebensmittel oder Verpackungen
- direkte Sichtungen
- wiederkehrende Aktivität
- gefangene Tiere
Ein einzelner Hinweis erlaubt nicht automatisch eine zuverlässige Aussage über die Größe eines Befalls. Mehrere Beobachtungen sollten gemeinsam bewertet werden.
Ist nicht sicher, um welche Art es sich handelt, sollte die Art vor einer Bekämpfung geklärt werden.
5. Gezielte Bekämpfung
- Befall und Aktivitätsbereiche feststellen
- Nahrung und Wasser reduzieren
- mögliche Zugänge kontrollieren
- Versteckmöglichkeiten reduzieren
- geeignete Bekämpfungsmethode auswählen
- Erfolg kontrollieren
Mögliche Kategorien:
- mechanische Fallen
- Monitoring
- bauliche Abdichtung
- zugelassene Rodentizide, wenn erforderlich und zulässig
- professionelle Schädlingsbekämpfung
Professionelle Schädlingsbekämpfung
Unterstützung bei komplexeren Befallssituationen
Wenn ein Mäusebefall im Betrieb nicht sicher eingegrenzt werden kann, wiederholt auftritt oder sensible Bereiche betroffen sind, kann professionelle Schädlingsbekämpfung erforderlich sein.
Kaeferling Service ansehen(externer Link)6. Dokumentation
Eine strukturierte Dokumentation kann helfen zu erkennen, ob Aktivität zunimmt, abnimmt oder wiederkehrt. Mögliche Angaben sind Datum der Kontrolle, kontrollierter Bereich, festgestellte Hinweise, Standort der Aktivität, durchgeführte Maßnahme und Ergebnis der Nachkontrolle.
| Datum | Bereich | Feststellung | Maßnahme | Nachkontrolle |
|---|---|---|---|---|
Welche Dokumentationsanforderungen konkret gelten, hängt vom jeweiligen Betrieb und den anwendbaren Vorschriften ab.
7. Nachkontrolle
- neuen Kot
- neue Nagespuren
- weitere Sichtungen
- neue Schäden an Verpackungen
- Aktivität an früheren Problemstellen
- neue mögliche Eintrittsstellen
Auch nach einer erfolgreichen Maßnahme sollte kontrolliert werden, ob erneut Hinweise auftreten oder weitere Zugänge bestehen.
Besondere Bedeutung in Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben
Nagetiere können Krankheitserreger und Verunreinigungen in sensible Produktions- und Lagerbereiche eintragen. Deshalb sind Prävention, Monitoring und eine gezielte Reaktion auf festgestellte Aktivität besonders wichtig.
Die konkreten Anforderungen hängen vom Betrieb und den jeweils geltenden Vorschriften ab.
Rodentizide und Dauerbeköderung
- Rodentizide unterliegen gesetzlichen und produktbezogenen Vorgaben.
- Vorbeugender Einsatz ohne festgestellten Befall ist eingeschränkt.
- Die Regeln zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung befinden sich in Deutschland in Veränderung.
- Aktuelle Zulassungen und behördliche Vorgaben müssen geprüft werden.
Wissen für Betriebe
Schädlingswissen im Betrieb vertiefen
Wer Mäuseaktivität im Betrieb früh erkennen und strukturiert darauf reagieren möchte, profitiert von geschulten Abläufen und einem besseren Verständnis von Prävention und Monitoring. Weiterführendes Wissen finden Sie in der Kaeferling Academy.
Zur Kaeferling Academy(externer Link)Mäusemanagement im Betrieb
- Lebensmittel und Futtermittel geschützt gelagert
- Abfallbereiche kontrolliert
- mögliche Eintrittsstellen geprüft
- Lagerbereiche übersichtlich
- regelmäßig nach Kot und Nagespuren kontrolliert
- auffällige Bereiche dokumentiert
- aktiver Befall gezielt behandelt
- Maßnahmen nachkontrolliert
- neue Aktivität dokumentiert
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Lösungen für Betriebe ansehen(externer Link)Fachliche Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Schadnager in Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.bfr.bund.de/
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0852
- Umweltbundesamt: Rodentizide – Bekämpfung von Nagetieren (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte/rodentizide
- Umweltbundesamt: Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/maeuse-rattengift-sicher-wirksam-anwenden
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Zugelassene Biozidprodukte (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/Biozide/Biozide_node.html
- European Chemicals Agency: Biocidal products – Summary of Product Characteristics (SPC) (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/biocidal-products
Zuletzt fachlich geprüft: 18.08.2026