Mäuse erkennen
Merkmale, Spuren und typische Unterschiede: So lässt sich ein möglicher Mäusebefall besser einordnen.
Inhalt
Eine sichere Artbestimmung ist nicht immer allein anhand eines einzelnen Merkmals möglich. Aussehen, Größe, Fundort und typische Spuren sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Wie sieht eine Hausmaus aus?

Merkmale
- zugespitzte Schnauze
- relativ große Ohren
- langer, nur spärlich behaarter Schwanz
- häufig grau bis bräunlich
- überwiegend in dunkleren Tageszeiten aktiv
- guter Kletterer und Springer
Auf einen Blick
- Wissenschaftlicher Name
- Mus musculus
- Körperlänge (ohne Schwanz)
- etwa 7–10,5 cm
- Gewicht (ausgewachsen)
- etwa 18–40 g
- Färbung
- häufig grau bis bräunlich
Nicht nur das Tier selbst verrät einen Befall
Häufig wird ein Befall nicht durch die Tiere selbst, sondern durch ihre Spuren bemerkt. Mögliche Anzeichen sind:
- MäusekotKotspuren an wiederkehrenden Stellen.
- NagespurenNagespuren an Materialien und Einrichtungen.
- Beschädigte LebensmittelAngefressene Lebensmittel oder Verpackungen.
- NestmaterialZusammengetragenes weiches Material in geschützten Bereichen.
- GeräuscheGeräusche in Wänden, Decken oder Hohlräumen.
- SichtungDirekte Sichtung einer Maus.
- Tote MäuseAuffinden toter Tiere.
- Wiederkehrende AktivitätErneute Anzeichen an denselben Stellen.



Nicht jede Maus ist eine Hausmaus
In Deutschland können verschiedene mausähnliche Arten auftreten. Nicht jedes Tier, das in oder an einem Gebäude gesehen wird, ist deshalb automatisch eine Hausmaus.
- Hausmaus
- Waldmaus
- Brandmaus
- Rötelmaus
- Feldmaus
- Spitzmäuse
Eine Waldmaus kann unter anderem durch eine deutlich hellere Bauchseite sowie vergleichsweise große Augen und Ohren auffallen.
Maus oder Ratte?
Für die Unterscheidung sollten mehrere Merkmale gemeinsam betrachtet werden: Körpergröße, Körperproportionen, Kopf, Ohren, Schwanz, Kot, Spuren und Fundort.
Eher Maus
- deutlich kleinerer Körper
- relativ auffällige Ohren
- eher spitze Kopfform
- kleinere Kotspuren
Eher Ratte
- deutlich größerer und kräftigerer Körper
- andere Kopf- und Körperproportionen
- größere Kotspuren
Ein einzelnes Merkmal reicht für eine zuverlässige Bestimmung nicht immer aus.
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Der Fundort liefert zusätzliche Hinweise
Der Fundort kann helfen zu verstehen, warum Nagetiere vorhanden sind. Der Ort allein sagt jedoch nichts darüber aus, um welche Art es sich handelt.
- KücheLebensmittel, Essensreste und geschützte Bereiche können Mäuse anziehen.
- KellerLagermaterial, Lebensmittel, Tierfutter und mögliche Gebäudeöffnungen sollten kontrolliert werden.
- DachbodenGeschützte Bereiche und mögliche Nestplätze können eine Rolle spielen.
- Wand / Zwischenwand
- Garage
- LagerLebensmittel, Futtermittel, Verpackungen und geringe Störung können günstige Bedingungen schaffen.
- Betrieb
Welche Maus habe ich gesehen?
Beantworten Sie einige Fragen zu Größe, Farbe, Bauchseite, Ohren, Augen, Schwanz und Fundort. Der Mäuse-Check kann Hinweise geben, ersetzt aber keine sichere fachliche Artbestimmung.
- „Merkmale passen wahrscheinlich zu einer Hausmaus.“
- „Die Art lässt sich anhand dieser Angaben nicht eindeutig bestimmen.“
- „Einige Merkmale könnten zu einer Wildmaus passen. Vor einer Bekämpfung sollte die Art genauer bestimmt werden.“
Nicht sicher? Erst bestimmen, dann handeln.
Lässt sich die Art nicht zuverlässig bestimmen, sollte nicht sofort eine Bekämpfungsmethode gewählt werden. Sinnvoll ist es, zunächst weitere Hinweise zu sammeln oder eine fachliche Artbestimmung einzuholen.
Fachliche Quellen
- Julius Kühn-Institut: Informationen zu Nagetieren – Hausmaus (Mus musculus) (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.julius-kuehn.de/
- Umweltbundesamt: Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-nagetiere-duerfen-bekaempft-werden
- Bundesministerium der Justiz: Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Anlage 1 (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html
- Bundesministerium der Justiz: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
Fachlich geprüft: 18.08.2026