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Mäuse erkennen

Merkmale, Spuren und typische Unterschiede: So lässt sich ein möglicher Mäusebefall besser einordnen.

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Eine sichere Artbestimmung ist nicht immer allein anhand eines einzelnen Merkmals möglich. Aussehen, Größe, Fundort und typische Spuren sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Wie sieht eine Hausmaus aus?

Hausmaus in Seitenansicht vor einer weißen Fußleiste

Merkmale

  • zugespitzte Schnauze
  • relativ große Ohren
  • langer, nur spärlich behaarter Schwanz
  • häufig grau bis bräunlich
  • überwiegend in dunkleren Tageszeiten aktiv
  • guter Kletterer und Springer

Auf einen Blick

Wissenschaftlicher Name
Mus musculus
Körperlänge (ohne Schwanz)
etwa 7–10,5 cm
Gewicht (ausgewachsen)
etwa 18–40 g
Färbung
häufig grau bis bräunlich

Nicht nur das Tier selbst verrät einen Befall

Häufig wird ein Befall nicht durch die Tiere selbst, sondern durch ihre Spuren bemerkt. Mögliche Anzeichen sind:

  • MäusekotKotspuren an wiederkehrenden Stellen.
  • NagespurenNagespuren an Materialien und Einrichtungen.
  • Beschädigte LebensmittelAngefressene Lebensmittel oder Verpackungen.
  • NestmaterialZusammengetragenes weiches Material in geschützten Bereichen.
  • GeräuscheGeräusche in Wänden, Decken oder Hohlräumen.
  • SichtungDirekte Sichtung einer Maus.
  • Tote MäuseAuffinden toter Tiere.
  • Wiederkehrende AktivitätErneute Anzeichen an denselben Stellen.
Mäusekot auf einem Boden entlang einer Fußleiste
Nagespuren an einer hölzernen Fußleiste, daneben eine Maus
Angenagte Lebensmittelverpackungen in einem Vorratsregal mit einer Maus

Mäusebefall erkennen →

Nicht jede Maus ist eine Hausmaus

In Deutschland können verschiedene mausähnliche Arten auftreten. Nicht jedes Tier, das in oder an einem Gebäude gesehen wird, ist deshalb automatisch eine Hausmaus.

  • Hausmaus
  • Waldmaus
  • Brandmaus
  • Rötelmaus
  • Feldmaus
  • Spitzmäuse

Eine Waldmaus kann unter anderem durch eine deutlich hellere Bauchseite sowie vergleichsweise große Augen und Ohren auffallen.

Welche Maus habe ich? →

Maus oder Ratte?

Für die Unterscheidung sollten mehrere Merkmale gemeinsam betrachtet werden: Körpergröße, Körperproportionen, Kopf, Ohren, Schwanz, Kot, Spuren und Fundort.

Eher Maus

  • deutlich kleinerer Körper
  • relativ auffällige Ohren
  • eher spitze Kopfform
  • kleinere Kotspuren

Eher Ratte

  • deutlich größerer und kräftigerer Körper
  • andere Kopf- und Körperproportionen
  • größere Kotspuren

Ein einzelnes Merkmal reicht für eine zuverlässige Bestimmung nicht immer aus.

Maus oder Ratte genauer vergleichen →

Der Fundort liefert zusätzliche Hinweise

Der Fundort kann helfen zu verstehen, warum Nagetiere vorhanden sind. Der Ort allein sagt jedoch nichts darüber aus, um welche Art es sich handelt.

Welche Maus habe ich gesehen?

Beantworten Sie einige Fragen zu Größe, Farbe, Bauchseite, Ohren, Augen, Schwanz und Fundort. Der Mäuse-Check kann Hinweise geben, ersetzt aber keine sichere fachliche Artbestimmung.

  • „Merkmale passen wahrscheinlich zu einer Hausmaus.“
  • „Die Art lässt sich anhand dieser Angaben nicht eindeutig bestimmen.“
  • „Einige Merkmale könnten zu einer Wildmaus passen. Vor einer Bekämpfung sollte die Art genauer bestimmt werden.“
Artbestimmung starten

Nicht sicher? Erst bestimmen, dann handeln.

Lässt sich die Art nicht zuverlässig bestimmen, sollte nicht sofort eine Bekämpfungsmethode gewählt werden. Sinnvoll ist es, zunächst weitere Hinweise zu sammeln oder eine fachliche Artbestimmung einzuholen.

Mäuse richtig bekämpfen →

Fachliche Quellen

  1. Julius Kühn-Institut: Informationen zu Nagetieren – Hausmaus (Mus musculus) (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.julius-kuehn.de/
  2. Umweltbundesamt: Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-nagetiere-duerfen-bekaempft-werden
  3. Bundesministerium der Justiz: Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Anlage 1 (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html
  4. Bundesministerium der Justiz: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 (zuletzt geprüft: 27.08.2026) – https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html

Fachlich geprüft: 18.08.2026